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   BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99   

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BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99 (https://dejure.org/2000,4401)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 1Z BR 32/99 (https://dejure.org/2000,4401)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 1Z BR 32/99 (https://dejure.org/2000,4401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht auf Antrag eines Beteiligten; Vorliegen eines wichtigen Grundes als Voraussetzung für die Entlassung des Testamentsvollstreckers; Wichtiger Grund, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten Anlass ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227 Abs. 1; FGG § 25
    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 54
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Diese Aufgabe ist noch nicht erledigt; die Testamentsvollstreckung ist daher noch nicht beendet (vgl. BGH NJW 1964, 1316/1317; BayObLGZ 1988, 42/46).

    f) Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (BayObLGZ 1988, 42/51; FamRZ 1997, 905/907).

  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    a) Als Miterbin war die Beteiligte zu 10 berechtigt, den Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers (§ 2227 Abs. 1 BGB ) zu stellen (BGHZ 35, 296/300 f.; BayObLG FamRZ 1996, 186/187; 1998, 325/326).

    Ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers kann aber auch vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten Anlaß zu nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendem Mißtrauen in seine unparteiische Amtsführung gibt (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1997, 1/12; FamRZ 1987, 101 /102; 1989, 668/669; 1991, 235/236 und 615/617; 1996, 186/187 f.; Staudinger/Reimann BGB 13. Aufl. § 2227 Rn. 12).

  • BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90

    Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers kann aber auch vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten Anlaß zu nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendem Mißtrauen in seine unparteiische Amtsführung gibt (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1997, 1/12; FamRZ 1987, 101 /102; 1989, 668/669; 1991, 235/236 und 615/617; 1996, 186/187 f.; Staudinger/Reimann BGB 13. Aufl. § 2227 Rn. 12).

    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde einschränkungslos nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 1991, 235/236).

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers kann aber auch vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten Anlaß zu nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendem Mißtrauen in seine unparteiische Amtsführung gibt (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1997, 1/12; FamRZ 1987, 101 /102; 1989, 668/669; 1991, 235/236 und 615/617; 1996, 186/187 f.; Staudinger/Reimann BGB 13. Aufl. § 2227 Rn. 12).

    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde einschränkungslos nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 1991, 235/236).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers kann aber auch vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten Anlaß zu nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendem Mißtrauen in seine unparteiische Amtsführung gibt (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1997, 1/12; FamRZ 1987, 101 /102; 1989, 668/669; 1991, 235/236 und 615/617; 1996, 186/187 f.; Staudinger/Reimann BGB 13. Aufl. § 2227 Rn. 12).

    f) Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (BayObLGZ 1988, 42/51; FamRZ 1997, 905/907).

  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers kann aber auch vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten Anlaß zu nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendem Mißtrauen in seine unparteiische Amtsführung gibt (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1997, 1/12; FamRZ 1987, 101 /102; 1989, 668/669; 1991, 235/236 und 615/617; 1996, 186/187 f.; Staudinger/Reimann BGB 13. Aufl. § 2227 Rn. 12).
  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    a) Als Miterbin war die Beteiligte zu 10 berechtigt, den Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers (§ 2227 Abs. 1 BGB ) zu stellen (BGHZ 35, 296/300 f.; BayObLG FamRZ 1996, 186/187; 1998, 325/326).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Diese Aufgabe ist noch nicht erledigt; die Testamentsvollstreckung ist daher noch nicht beendet (vgl. BGH NJW 1964, 1316/1317; BayObLGZ 1988, 42/46).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    a) Als Miterbin war die Beteiligte zu 10 berechtigt, den Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers (§ 2227 Abs. 1 BGB ) zu stellen (BGHZ 35, 296/300 f.; BayObLG FamRZ 1996, 186/187; 1998, 325/326).
  • OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
    Auszug aus BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
    Da hierzu aber keine zusätzlichen Ermittlungen erforderlich sind, kann das Rechtsbeschwerdegericht die Ermessensentscheidung anstelle des Beschwerdegerichts vornehmen (OLG Hamm OLGZ 1986, 1/6).
  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

  • OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08

    Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses

    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des

    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkung nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; BayObLG FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00

    Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern

    Der Senat gibt hierzu folgende Hinweise: Der ein Familienmitglied begünstigende Verkauf eines Nachlassgegenstandes weit unter Wert könnte eine grobe Pflichtverletzung sein, da sich aus ihr ergäbe, dass dem Testamentsvollstrecker die für sein Amt erforderliche Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit fehlt (vgl. BayObLG ZEV 2000, 315).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    f) Auch wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB vorliegt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (BayObLG FamRZ 2001, 54; Kammergericht FamRZ 2011, 1254), z.B. auch Kostengründe, wenn der Nachlass fast vollständig abgewickelt ist.
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    aa) Ein wichtiger Grund kann gerade das auf Tatsachen beruhende Misstrauen in die unparteiische Amtsführung des Testamentsvollstreckers sein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1Z BR 32/99 -, FamRZ 2001, 54-55 - zitiert nach juris: Rdnr. 14 unter Hinweis auf: …
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 , Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05

    Möglichkeit der Entlassung des Testamentsvollstreckers, der die testamentarischen

    Ob der festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs des wichtigen Grunds im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayOblG, FamRZ 2001, 54).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    1a Z 18/89">BayObLGZ 1990, 177/181; BayObLG, FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme

    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04

    Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines

    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08

    D (A), Abschiebungshaft, Beschwerde, Landgericht, Begründungserfordernis,

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